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Liebe Vertriebspartnerinnen, liebe Vertriebspartner,

wir möchten Sie heute über neue Bedingungen in unserer Berufsunfähigkeitsversicherung informieren, die Ihnen zusätzliche Impulse für Ihre Beratung bieten.

 

Deutlich bessere Lösungen für Selbstständige

Am 16. März 2026 traten neue Bedingungen für unsere Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) in Kraft, die speziell auf die Bedürfnisse von Selbstständigen abgestimmt sind. Bislang mussten Selbstständige im Leistungsfall nicht nur ihre Berufsunfähigkeit nachweisen, sondern auch darlegen, dass eine Umorganisation ihres Unternehmens nicht möglich ist. 

Die neuen Bedingungen erleichtern diesen Prozess und bieten mehr Rechtssicherheit sowie einen einfacheren Zugang zur Leistung.


Mehr Flexibilität beim Verzicht auf Umorganisation

Bisher mussten selbstständige Versicherte bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um auf eine Umorganisation ihres Unternehmens verzichten zu können. Dazu gehörten ein akademischer Abschluss sowie der Nachweis, dass mindestens 90 % ihrer Tätigkeiten kaufmännischer oder organisatorischer Natur sind. Diese Kriterien wurden nun modernisiert und praxisnah gestaltet:

  • Ein akademischer Abschluss ist künftig nicht mehr erforderlich.
  • Zu den 90 % Tätigkeiten werden nun auch planerische oder leitende Aufgaben gezählt.

 Diese Änderungen spiegeln die Realität vieler Unternehmerinnen und Unternehmer besser wider – beispielsweise von Handwerksbetrieben, Agenturen, IT-Dienstleistern oder Beratungsunternehmen. Deren Tätigkeiten sind zwar nicht ausschließlich im Büro, aber überwiegend organisatorisch, planend oder führend geprägt.

 

Erweiterung des Verzichts auf Umorganisation für größere Unternehmen

Die neue Regelung betrifft auch die Unternehmensgröße. Bisher war ein Verzicht auf Umorganisation nur bei Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitenden möglich.

Ab dem 16.03.2026 gilt dies für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitenden. Diese Ausweitung ist besonders relevant, da rund 87 % aller Unternehmen in Deutschland weniger als zehn Beschäftigte haben. Damit profitieren die meisten Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland von den neuen BU-Bedingungen.

 

Fazit der neuen BU-Bedingungen

  • Realistischere Bewertung selbstständiger Tätigkeiten
  • Bessere Absicherung auch ohne akademischen Hintergrund
  • Mehr Rechtssicherheit für kleine Unternehmen
  • Deutliche Verbesserung für den Mittelstand

Für Selbstständige sowie für Beraterinnen und Berater, die selbstständige Kundinnen und Kunden betreuen, lohnt sich ein genauer Blick auf die neuen Bedingungen.

 

Bei Fragen oder Anmerkungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundlich grüßt Sie

Ihre Hannoversche

 
 
Porträtfoto von Joerg Illing
 

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Jörg Illing
Leiter Vertriebspartner

 
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